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EinkommensteuerStille Beteiligung an Ihrem Vermittlerbetrieb: Wie muss Mitarbeiter Einkünfte versteuern?

Abo-Inhalt18.11.20243698 Min. Lesedauer IWW

| Leistungsträger an sich zu binden, ist in Zeiten des Fachkräftemangels das Gebot der Stunde. Eine Möglichkeit: Ausgesuchte Mitarbeiter still an Ihrem Vermittlerbetrieb beteiligen. In dem Fall stellt sich die Frage, ob der Mitarbeiter Einnahmen aus der Beteiligung bei den Kapitaleinkünften – und damit nur mit dem Abgeltungsteuersatz – oder bei den Einkünften aus unselbstständiger Arbeit (volle Progression) versteuern muss. Das FG Baden-Württemberg hat aktuell auf Ersteres entschieden. Weil das der Finanzverwaltung missfallen hat, hat sie Revision beim BFH eingelegt. |

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AUSGABE: VVP 2/2025, S. 15 · ID: 50234120

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BGH: Subjektbezogener Schadenbegriff auch für Vertrauen des Geschädigten in ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit

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Seite 2
16.01.2025
2228 Min. Lesedauer

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