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Schenkweise ÜbertragungKeine steuerbegünstigte Übertragung ohne zeitgleichen Vollzug der Schenkungen

Abo-Inhalt10.01.20259 Min. LesedauerVon StB Simon Gossert, , München

| In der Praxis treten in letzter Zeit vermehrt Fälle auf, in denen Finanzämter die schenkungsteuerlichen Begünstigungen der §§ 13a, 13b ErbStG deshalb ab, da der Vollzug der schenkweisen Übertragung mehrerer Schenkungsgegenstände (die gemeinsam für Zwecke der Einkommensteuer die betriebliche Sachgesamtheit Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil bilden) nicht zeitgleich erfolgte. Die ursprüngliche Problematik resultiert aus einem Urteil des BFH aus 2020 und betraf zunächst die Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) nebst eines Grundstücks im Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters. Die Urteilsgrundsätze werden zwischenzeitlich auch auf die Übertragung von Einzelunternehmen übertragen, sodass sie einer Vielzahl von Anwendungsfällen unterliegen. |

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AUSGABE: PU 1/2025, S. 11 · ID: 50147419

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