Steuererklärung2026 kommt – noch schnell die Steuererklärung für 2021 freiwillig einreichen und profitieren
| Gefühlt erst gestern hat das Jahr 2025 begonnen – und schon nähert es sich rasant dem Ende. Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und für 2021 auch freiwillig keine Steuererklärung abgegeben hat, sollte daher schnell handeln. Die Erstattung für 2021 geht nämlich verloren, wenn die Erklärung nicht bis zum 31.12.2025 beim Finanzamt eingereicht wird. Da hilft auch ein später gestellter Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG nichts – wie ein Steuerzahler jüngst beim BFH feststellen musste. |
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AUSGABE: SSP 11/2025, S. 3 · ID: 50585621