Umgang mit dem FinanzamtBetriebsprüfer fordert E-Mail-Korrespondenz des Betriebs an – darf er das?
Abo-Inhalt17.10.2025126 Min. Lesedauer IWW
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| Dem Betriebsprüfer werden meistens die Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie die Jahresabschlussunterlagen vorgelegt. In Zeiten der Digitalisierung hat aber auch die E-Mail-Korrespondenz eine große Bedeutung. Vor allem, weil in E-Mails oft freier und leichtfertiger kommuniziert wird als per Brief. Kein Wunder also, dass Betriebsprüfer immer wieder die E-Mail-Korrespondenz anfordern. Doch besteht überhaupt ein Recht dazu? Ein neues BFH-Urteil schafft Klarheit. |
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AUSGABE: SSP 11/2025, S. 23 · ID: 50568645