StipendienVG Köln trifft wichtige Entscheidung zur Gewährung von Stipendienleistungen
| Das VG Köln hat zu einer „Familienstiftung“ des öffentlichen Rechts klargestellt, dass einem „übergangenen“ Bewerber um ein Stipendium kein Rechtsschutz zusteht. Da Stipendienvergaben zu den typischen Leistungen vieler Förderstiftungen zählen, lohnt es sich, einen Blick in die Entscheidung und die damit verbundenen Themen zu werfen. |
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AUSGABE: SB 5/2022, S. 91 · ID: 48078884