StiftungsrechtStifter kann Wahlen, Beschlussfassungen und Satzungsänderungen nicht zu Fall bringen
| Mit der Frage, ob ein Stifter nach der Anerkennung der Stiftung befugt ist, Beschlüsse der Stiftung anzufechten, musste sich das OLG Hamm auseinandersetzen. Dabei ging es auch um Fragen zur Wirksamkeit von Wahlen über die Beschlussfassung bis hin zu Satzungsänderungen. Der Stifter unterlag in allen Punkten. SB stellt die für die Stiftungspraxis wichtige Entscheidung des OLG Hamm vor. |
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AUSGABE: SB 5/2022, S. 89 · ID: 48221429