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StipendienVG Köln trifft wichtige Entscheidung zur Gewährung von Stipendienleistungen

Top-BeitragAbo-Inhalt28.04.20223707 Min. LesedauerVon Dr. Matthias Uhl, Rechtsanwalt bei Peters, Schönberger & Partner, München

| Das VG Köln hat zu einer „Familienstiftung“ des öffentlichen Rechts klargestellt, dass einem „übergangenen“ Bewerber um ein Stipendium kein Rechtsschutz zusteht. Da Stipendienvergaben zu den typischen Leistungen vieler Förderstiftungen zählen, lohnt es sich, einen Blick in die Entscheidung und die damit verbundenen Themen zu werfen. |

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AUSGABE: SB 5/2022, S. 91 · ID: 48078884

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