Gemeinnützigkeit§ 57 Abs. 3 AO: BFH lässt Gemeinnützigkeit von Servicegesellschaften vom EuGH prüfen
| Der BFH hat dem EuGH per Vorabentscheidungsersuchen Fragen zur steuerrechtlichen Behandlung von sog. Servicekörperschaften vorgelegt. Der EuGH muss nun klären, ob es sich bei der gesetzlichen Regelung des § 57 Abs. 3 AO um eine staatliche Beihilfe handelt, für die eine Notifizierungspflicht gegenüber der EU-Kommission besteht. |
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AUSGABE: SB 9/2025, S. 171 · ID: 50498155