VerbrauchsstiftungVon der Ewigkeits- zur Verbrauchsstiftung: Auf diese Voraussetzungen kommt es an
| Der Gesetzgeber hat mit der Reform des Stiftungsrechts zum 01.07.2023 erstmals auch eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass eine sog. Ewigkeitsstiftung in eine Verbrauchsstiftung umgestaltet werden kann. SB erläutert, welche Voraussetzungen bei der Umwandlung einer Ewigkeitsstiftung in eine Verbrauchsstiftung zu erfüllen sind. Darüber hinaus erfahren Sie, was bei der Neuerrichtung einer Stiftung zu tun ist, um eine Stiftung „auf Verbrauch“ später ggf. einfacher umstellen zu können. |

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AUSGABE: SB 9/2025, S. 163 · ID: 50501125