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SatzungsrechtRegelung zur digitalen Beschlussfassung ausgelaufen – Handlungsbedarf für Stiftungen

Abo-Inhalt20.09.20228976 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin und Steuerberaterin Dr. Eva-Maria Kraus, Assoziierte Partnerin, Flick Gocke Schaumburg Partnerschaftsgesellschaft mbB, Bonn

| Die Sonderregelungen für virtuelle Sitzungen des Stiftungsvorstands, eines Stiftungsrats, Kuratoriums, Beirats oder sonstigen Organs der Stiftung sind nach mehrfacher Verlängerung zum 31.08.2022 ausgelaufen. Handlungsbedarf besteht nun für Stiftungen, die weiter Beschlüsse in digitaler Form fassen wollen, aber keine entsprechende Satzungsregelung dafür haben. |

Sonderregelungen zur digitalen Beschlussfassung haben sich bewährt

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AUSGABE: SB 10/2022, S. 183 · ID: 48580588

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