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SozialversicherungspflichtHonorararzt in einem MVZ: SG Ulm bejaht abhängige Beschäftigung

Abo-Inhalt09.02.20262 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht, Rödl, München

Das SG Ulm hat die Sozialversicherungspflicht eines Facharztes bestätigt, der als „Honorararzt“ in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) eingesetzt war, und in der Entscheidung Leitlinien zur Abgrenzung von Beschäftigung und Selbstständigkeit herausgearbeitet.

Die Kernaussagen des Gerichts

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AUSGABE: SB 3/2026, S. 49 · ID: 50700363

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