ZweckbetriebBFH: Unter diesen Voraussetzungen ist Beschäftigungsgesellschaft allgemeiner Zweckbetrieb
| Beschäftigungsgesellschaften sind nur im Sonderfall ein Katalogzweckbetrieb. Sie können aber als allgemeiner Zweckbetrieb nach § 65 AO begünstigt sein. Der BFH hat jetzt die Voraussetzungen dafür benannt. |
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AUSGABE: SB 5/2023, S. 99 · ID: 49218308