ArbeitsverhältnisArbeitsgericht Berlin: Freie Mitarbeit einer Musikschullehrerin ist kein Arbeitsverhältnis
| Die arbeits- und die sozialversicherungsrechtliche Bewertung einer Tätigkeit muss sich nicht decken. Das hat das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin im Fall einer Musikschullehrerin klargestellt. Die Entscheidung ist vor allem deswegen interessant, weil das BSG – ebenfalls bei einer Musikschullehrerin – sozialversicherungsrechtlich von einer abhängigen Beschäftigung ausging und damit bei nahezu allen Musikschulen und Bildungseinrichtungen Unsicherheiten über die SV-Pflicht der Honorarlehrkräfte ausgelöst hat. |
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AUSGABE: SB 11/2025, S. 216 · ID: 50553947