ArbeitnehmerstatusEinordnung der Tätigkeit von Musikern
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| Eine Musiklehrerin wollte das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses feststellen lassen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund bewertete sie sozialversicherungsrechtlich als nicht selbstständig, sondern abhängig beschäftigt. Was hat das für Konsequenzen auch für andere? |
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AUSGABE: AA 12/2025, S. 202 · ID: 50586092