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RahmenvertragFreie Mitarbeit einer Musikschullehrerin ist kein Arbeitsverhältnis

Abo-Inhalt15.12.202574 Min. Lesedauer IWW

| Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin hat die Klage einer vertraglich als freie Mitarbeiterin beschäftigten Musikschullehrerin gegen das Land Berlin abgewiesen. Mit der Klage hatte die Musikschullehrerin die Feststellung begehrt, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen ihr und dem Land Berlin bestehe. |

Land Berlin beschäftigt angestellte und freie Lehrkräfte

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AUSGABE: WCR 1/2026, S. 0 · ID: 50646393

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