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März 2022

ImmobilienAnpassung der Miete bei Betriebsschließung im Lockdown: Die Folgen für Stiftungsimmobilien

Abo-Inhalt21.02.20223047 Min. LesedauerVon RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung (bundesweit), PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel

| Stiftungen investieren oft in Immobilien. Denn aus den kontinuierlichen Mieterträgen kann die Stiftung ihre satzungsgemäßen Zwecke bei überschaubarem Aufwand erfüllen. Mit der Pandemie hat sich dies insoweit verändert, als gewerbliche Mieter häufig Mietminderungen einfordern. Hier sorgt der BGH nun für Klarheit: Er hat eine Mietzahlungspflicht bejaht, hält aber eine Vertragsanpassung für möglich. SB stellt Ihnen die BGH-Grundsätze vor und erläutert die Folgen für betroffene Stiftungen. |

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AUSGABE: SB 3/2022, S. 58 · ID: 47996133

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