AdhäsionsverfahrenZusätzliche Verfahrensgebühr, wenn vermögensrechtliche Ansprüche miterledigt werden
| Nr. 4143 VV RVG sieht für anwaltliche Tätigkeiten im Verfahren über vermögensrechtliche Ansprüche des Verletzten eine zusätzliche Verfahrensgebühr vor. Deren Bedeutung wächst mit der Zunahme von Adhäsionsverfahren, was ein Fall des OLG Hamm zeigt. |
Sachverhalt
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ID: 48132502
