GebührenrechtVorprozessuale Rechtsanwaltskosten werden je nach Mandatsauftrag erstattet
| Ob eine außergerichtliche anwaltliche Zahlungsaufforderung eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG auslöst oder als Vorbereitung der Klage mit der Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG abgegolten ist, richtet sich nach Art und Umfang des Mandats. Das hat jetzt der BGH noch einmal entschieden. |
Entscheidungsgründe
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AUSGABE: RVGprof 5/2022, S. 78 · ID: 48172839
