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Sept. 2025

VerfahrensgebührVerfahrensgebühr wird nach Rücknahme der Revision der Staatsanwaltschaft zu Unrecht versagt

18.09.2025147 Min. LesedauerVon RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Leer/Augsburg

| Die Staatanwaltschaft hatte ihre Revision vor der Begründung zurückgenommen. Das OLG Nürnberg hat bestätigt, dass dem Verteidiger dann keine Verfahrensgebühr zusteht. |

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

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ID: 50488771

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