VerfahrensgebührVerfahrensgebühr wird nach Rücknahme der Revision der Staatsanwaltschaft zu Unrecht versagt
| Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Revision vor der Begründung zurückgenommen. Das OLG Nürnberg hat bestätigt, dass dem Verteidiger dann keine Verfahrensgebühr zusteht. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
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AUSGABE: RVGprof 10/2025, S. 172 · ID: 50488771
