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Aug. 2024

TerminsvertreterUnter diesen Voraussetzungen sind die Kosten eines Terminsvertreters erstattungsfähig

Top-BeitragAbo-Inhalt18.07.20247 Min. LesedauerVon RA Norbert Schneider, Neunkirchen

| Beauftragt der Rechtsanwalt im eigenen Namen einen Terminsvertreter für einen auswärtigen Termin, können die hierfür aufgewandten Kosten nicht als Auslagen im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden (BGH RVG prof. 23, 128). Dies hat der BGH jetzt noch einmal bestätigt. |

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AUSGABE: RVGprof 8/2024, S. 133 · ID: 50083941

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