ReferentenentwurfDiese Änderungen plant das KostRÄndG 2025
| Das BMJ hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (KostRÄG 2025) vorgelegt (iww.de/s11249). Das Gesetz soll zum 1.1.25 in Kraft treten. Danach soll die gesetzliche Rechtsanwaltsvergütung durch eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht sowie einer linearen Erhöhung der Gebühren des RVG angepasst werden. |
RVG-Gebühren werden linear erhöht
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AUSGABE: RVGprof 8/2024, S. 140 · ID: 50084313