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PflichtverteidigungTätigkeiten des Verteidigers bei der Neufestsetzung einer (Gesamt)Strafe nach dem KCanG

Abo-Inhalt25.09.2025123 Min. LesedauerVon RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Leer/Augsburg

| Am 1.4.24 ist das sog. CanG in Kraft getreten. Es sieht u. a. die Möglichkeit der Neufestsetzung der Strafe bzw. einer Gesamtstrafe nach Art. 316p, 313 Abs. 3, 4 EGStGB vor. Mit der Frage, welche Gebühren für den Verteidiger entstehen, der in dem Zusammenhang tätig wird, haben sich nun das LG Aachen und das OLG Köln befasst. |

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

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AUSGABE: RVGprof 10/2025, S. 171 · ID: 50501649

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