EinigungsgebührSo rechnen Sie den Mehrwertvergleich über anderweitig anhängige Ansprüche optimal ab
| Die Ermittlung der anwaltlichen Vergütung beim Abschluss eines sog. Mehrwertvergleichs ist kompliziert, wenn wegen der Einbeziehung anderweitig anhängiger Gegenstände angerechnet werden muss. Der Beitrag zeigt anhand von Beispielen, wie Sie optimal und korrekt abrechnen. |
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AUSGABE: RVGprof 3/2022, S. 44 · ID: 47935458

