DrittschuldnerklageWertaddition beim Übergang von Einziehung zum Schadenersatz
| Wird eine Drittschuldnerklage auf Ersatz der bis dahin angefallenen Anwalts- und Gerichtskosten umgestellt, nachdem die Auskünfte erteilt worden sind, sind nach dem OLG Dresden die Werte des ursprünglichen Zahlungsantrags und des später geänderten Antrags auf Kostenersatz zu addieren. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
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AUSGABE: RVGprof 3/2022, S. 41 · ID: 47935362