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VollstreckungskostenSo können Sie die Auswertung eines Vermögensverzeichnisses abrechnen

Abo-Inhalt21.01.20231515 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| Die Auswertung von Vermögensverzeichnissen ist in der Zwangsvollstreckung „tägliches Brot“ für Rechtsanwälte. Ergibt die Prüfung, dass kein pfändbares Schuldnervermögen vorhanden ist, stellt sich die Frage, ob der Anwalt für diese Tätigkeit dennoch eine besondere Gebühr nach Nr. 3309 VV RVG abrechnen kann. |

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AUSGABE: RVGprof 2/2023, S. 25 · ID: 48830254

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