EinigungsgebührPKH: Keine Mutwilligkeitsprüfung im Vergütungsfestsetzungsverfahren
| Wird für mehrere getrennt geführte Verfahren jeweils gesondert PKH bewilligt, kann die Landeskasse im Vergütungsfestsetzungsverfahren nicht mehr einwenden, dass das Vorgehen in getrennten Klagen mutwillig gewesen sei. Wird PKH für den Mehrwert eines Vergleichs bewilligt, führt dies nach dem LAG München nicht zu einer Ermäßigung der Einigungsgebühr. |
Sachverhalt
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AUSGABE: RVGprof 5/2023, S. 80 · ID: 49318086