RechtsschutzNicht verbrauchter Vorschuss: Bei Insolvenz des Mandanten steht der Anspruch der Versicherung zu
| Der Anspruch auf Rückzahlung des nicht verbrauchten Gebührenvorschusses eines Rechtsanwalts entsteht nach dem BGH bereits aufschiebend bedingt mit der Leistung des Vorschusses (vgl. RVG prof. 19, 130). Nun hat das oberste Gericht in diesem Zusammenhang auch die Problematik geklärt, wie sich ein zwischenzeitlich eröffnetes Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mandanten auswirkt und dass der Rechtsanwalt in diesem Fall die nicht verbrauchten Vorschüsse an die Rechtsschutz- versicherung und nicht an den Insolvenzverwalter zurückerstatten muss. |
Entscheidungsgründe
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AUSGABE: RVGprof 6/2022, S. 95 · ID: 48263847
