ArbeitsrechtNach einem Versäumnisurteil werden die Gerichtskosten nicht ermäßigt
| Ergeht in einem arbeitsrechtlichen Verfahren in erster Instanz ein Versäumnisurteil, kommt nach dem LAG Nürnberg weder ein Wegfall der Gerichtsgebühr nach Nr. 8210 Abs. 2 GKG-KV noch eine Gebührenermäßigung nach Nr. 8211 GKG-KV in Betracht. |
Sachverhalt
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: RVGprof 7/2024, S. 115 · ID: 49980827
