TerminsgebührFür erfolglose außergerichtliche Besprechungen gibt es keine Erledigungsgebühr
| Die Voraussetzungen der Terminsgebühr nach Vorb. 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 VV RVG sind nach dem LG Karlsruhe bei einer außergerichtlichen erfolglosen „Erledigungsbesprechung“ eng auszulegen. |
Entscheidungsgründe
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AUSGABE: RVGprof 2/2023, S. 21 · ID: 48830256