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TerminsgebührDiese Voraussetzungen hat eine fiktive Terminsgebühr im Normenkontrollverfahren

Abo-Inhalt22.08.2025243 Min. LesedauerVon RA Norbert Schneider, Neunkirchen

| Bei der Honorarabrechnung ergibt sich vielfach die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Terminsgebühr im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens zu erstatten ist, wenn das Gericht – im Einverständnis mit den Beteiligten – ohne mündliche Verhandlung entscheidet. |

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AUSGABE: RVGprof 9/2025, S. 165 · ID: 50500177

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