TerminsgebührDiese Voraussetzungen hat eine fiktive Terminsgebühr im Normenkontrollverfahren
| Bei der Honorarabrechnung ergibt sich vielfach die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Terminsgebühr im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens zu erstatten ist, wenn das Gericht – im Einverständnis mit den Beteiligten – ohne mündliche Verhandlung entscheidet. |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: RVGprof 9/2025, S. 165 · ID: 50500177
