AuslagenDiese Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen stehen Ihnen zu
| Als weitere Auslage kann der Anwalt die von ihm im Rahmen des Mandats aufgewandten Post- und Telekommunikationsentgelte gemäß Nrn. 7001, 7002 VV RVG abrechnen. Der folgende Beitrag erläutert, welche Auslagen dazugehören und wie Sie konkret oder pauschal abrechnen müssen. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Sachlicher Anwendungsbereich der Nrn. 7001, 7002 VV RVG
- 2. Zwei Abrechnungsmethoden
- 3. Berechnung der Pauschale bei einer Beratung
- 4. Berechnung der Pauschale bei steuerlichen Hilfeleistungen
- 5. Berechnung der Pauschale bei Beratungshilfe
- 6. Berechnung der Pauschale bei PKH und VKH
- 7. Berechnung der Pauschale bei mehreren Angelegenheiten
- 8. Berechnung der Pauschale in Anrechnungsfällen
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AUSGABE: RVGprof 9/2022, S. 158 · ID: 48462869
