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AnrechnungAußergerichtliche Teilzahlung: Das gilt für die Anrechnung der Geschäftsgebühr

Top-BeitragAbo-Inhalt09.07.20226356 Min. LesedauerVon RA Norbert Schneider, Neunkirchen

| In der Praxis ist die Anrechnung der Geschäftsgebühr bei der folgenden Konstellation kompliziert: Außergerichtlich werden eine Teilzahlung und eine aus dem Teilbetrag berechnete Geschäftsgebühr geleistet. Wegen des Restbetrags kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, in dem der Kläger teilweise Erfolg hat. Die folgenden Rechenbeispiele zeigen, worauf es dabei für eine korrekte Abrechnung ankommt. |

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AUSGABE: RVGprof 10/2022, S. 173 · ID: 48407596

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