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BUNDESFINANZHOFSteuerliches Einlagekonto bei Privatstiftungen i. d. R. Unternehmensnachfolge?

Abo-Inhalt02.10.2024854 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. (FH), Thomas Rennar, Hannover

| Privatstiftungen sind ein beliebtes Gestaltungsinstrument in der Unternehmensnachfolge. Ob hierbei die Feststellung des Bestands zum steuerlichen Einlagekonto zur Sicherstellung einer steuerbefreiten Einlagenrückgewähr an die Destinatäre erforderlich ist, war bisher unklar. Der BFH hat jedoch nunmehr klar entschieden, dass bei rechtsfähigen privaten Stiftungen des bürgerlichen Rechts keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos (siehe zur Eigenkapitalstärkung durch Auskehrung aus dem steuerlichen Einlagekonto, Rennar, BBP 2024, S. 69) erfolgt, da es hierfür an einer Rechtsgrundlage mangelt. Die praktischen Einzelheiten beleuchtet PU für Sie. |

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