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Nachfolge in der Land- und ForstwirtschaftBetriebsprämienansprüche erhöhen Nachlasswert bei vorweggenommener Erbfolge

Abo-Inhalt27.03.20263 Min. LesedauerVon Managing Partner Daniel Schollenberger, LEGATUM Steuerboutique

Mit Urteil vom 17.1.12 (10 LB 58/10) hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg zur erbrechtlichen Einordnung von Zahlungsansprüchen aus der landwirtschaftlichen Betriebsprämienregelung Stellung genommen. Das Gericht stellte klar, dass diese Ansprüche als eigenständige Vermögenswerte zu qualifizieren sind und bei der Bewertung des Nachlasses im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zu berücksichtigen sind.

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