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Steuerhinterziehung„Formaler Schaden“: Indizwirkung des Regelbeispiels widerlegbar

Abo-Inhalt03.07.2023463 Min. LesedauerVon RD David Roth, LL.M. oec., Köln

| Liegt nur ein „formaler Schaden“ vor, kann die Indizwirkung des verwirklichten Regelbeispiels der Hinterziehung in großem Ausmaß ggf. zu verneinen sein. Darauf weist der BGH in einem Fall von unberechtigtem Vorsteuerabzug des Scheinrechnungsempfängers hin, wenn der Aussteller der Scheinrechnungen die ausgewiesene USt ordnungsgemäß abgeführt hat. |

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AUSGABE: PStR 7/2023, S. 153 · ID: 47850080

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