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Beihilfe zur SteuerhinterziehungWie Vertriebsmitarbeiter von Kassenunternehmen in den Fokus des FA geraten

Abo-Inhalt18.01.2023738 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. (FH) Tobias Teutemacher, Münster

| Seit dem 1.4.21 werden bei Unternehmen der bargeldintensiven Branchen zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen bei elektronischen Aufzeichnungssystemen (= elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen) eingesetzt, um Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen („Kasseneinzeldaten“) zu verhindern. Wer dachte, dass nun keine Steuerhinterziehung mehr möglich wäre, hat sich geirrt. |

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AUSGABE: PStR 2/2023, S. 34 · ID: 48544605

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