ProzessrechtWenn‘s Ergebnis nicht passt: Befangenheit? Hier: Antrag der Staatsanwaltschaft
| Das Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist nach Ansicht des LG Augsburg gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass der abgelehnte Richter ihm gegenüber eine innere Haltung einnimmt, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann. |
Sachverhalt
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AUSGABE: PStR 9/2022, S. 199 · ID: 47158645