DurchsuchungsbeschlussUnbestimmter Durchsuchungsbeschluss ist aufzuheben
| Ein gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss hat (auch) eine Begrenzungsfunktion. Der Betroffene soll dadurch, dass der Tatvorwurf hinreichend präzise beschrieben wird, in die Lage versetzt werden, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten. Bei Steuerstraftaten ist es besonders bedeutsam, die Tatvorwürfe präzise zu bestimmen. Das hat das LG Kiel entschieden. |
Sachverhalt
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AUSGABE: PStR 3/2024, S. 58 · ID: 49865199