Luftsicherungsrechtliche ZuverlässigkeitStrafbefehl wegen Steuerhinterziehung holt Piloten aus der Luft herunter
| Wird eine zum Zeitpunkt der Feststellung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit bereits rechtskräftige Verurteilung der Luftsicherheitsbehörde erst danach bekannt, kann sie die Feststellung nicht nach § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwVfG (NRW) analog widerrufen. Der Widerruf kann allerdings in eine Rücknahme der (von Anfang an rechtswidrigen) Zuverlässigkeitsfeststellung mit Wirkung für die Zukunft umgedeutet werden. Das hat das VG Düsseldorf entschieden. |
Sachverhalt
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: PStR 3/2022, S. 54 · ID: 47915879