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Luftsicherungsrechtliche ZuverlässigkeitStrafbefehl wegen Steuerhinterziehung holt Piloten aus der Luft herunter

Abo-Inhalt25.01.20221791 Min. LesedauerVon RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin

| Wird eine zum Zeitpunkt der Feststellung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit bereits rechtskräftige Verurteilung der Luftsicherheitsbehörde erst danach bekannt, kann sie die Feststellung nicht nach § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwVfG (NRW) analog widerrufen. Der Widerruf kann allerdings in eine Rücknahme der (von Anfang an rechtswidrigen) Zuverlässigkeitsfeststellung mit Wirkung für die Zukunft umgedeutet werden. Das hat das VG Düsseldorf entschieden. |

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AUSGABE: PStR 3/2022, S. 54 · ID: 47915879

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