UmsatzsteuerScheinrechnungsschreiber ist umsatzsteuerpflichtig – nur welcher und wie?
| Werden entgeltlich Schein- bzw. Abdeckrechnungen über nicht erbrachte Bauleistungen eines nicht leistenden (Schein-)Subunternehmers erstellt, die nur dazu dienen, buchhalterisch den Barlohn von Schwarzarbeitern beim Rechnungskunden abzudecken, liegt eine der Mehrwertsteuer unterliegende einheitliche sonstige Leistung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vor. Das hat das FG Hessen entschieden. |
Sachverhalt
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AUSGABE: PStR 3/2025, S. 59 · ID: 50274524