Notwendige VerteidigungPflichtverteidiger in Steuerstrafsachen
| Im Fall eines steuerstrafrechtlichen Vorwurfs ist die Mitwirkung eines Verteidigers wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage nach Ansicht des LG Hof jedenfalls geboten (§ 140 Abs. 2 StPO), wenn der Angeklagte nicht nachgewiesenermaßen über Spezialwissen verfügt und mit der Rechtsmaterie überfordert ist. |
Sachverhalt
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AUSGABE: PStR 11/2022, S. 248 · ID: 48553695