PflichtVerteidigungDroht bei Steuerhinterziehung eine hohe Geldstrafe, ist eine Pflichtverteidigung geboten
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entscheidung
AG Stade | Droht eine Gesamtgeldstrafe von 360 Tagessätzen und mehr, kann eine notwendige Verteidigung geboten sein. In Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung über mehrere Veranlagungszeiträume ist eine Verteidigung wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage jedenfalls dann geboten, wenn weitere Umstände in der Person des Angeklagten hinzutreten, die befürchten lassen, dass dieser den Sachverhalt in seiner Komplexität nicht erfasst. |
Sachverhalt
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AUSGABE: PStR 11/2025, S. 244 · ID: 50373838