UpdatePflichtverteidigung in straßenverkehrsrechtlichen Mandaten – Teil 1: Bestellungsgründe
| Nachdem durch das „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung“ schon Ende 2019 das Recht der Pflichtverteidigung in den § 140 ff. StPO geändert worden ist, ist es Zeit, in einem Update über die Bestellung eines Pflichtverteidigers zu berichten. Diese kommt ja auch in Verkehrsstrafsachen und ggf. in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren in Betracht. |
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AUSGABE: VA 8/2022, S. 144 · ID: 47952688
