Unzuverlässigkeit eines FahrlehrersNach einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann die Fahrerlaubnis entzogen werden
| Auch nicht verkehrsrechtliche Zuwiderhandlungen eines Fahrlehrers, die seine Vorbildfunktion ausschließen, wie z. B. finanzielle Unregelmäßigkeiten oder Straftaten wie Diebstahl, Betrug und Untreue, können zu dessen Unzuverlässigkeit führen, wenn sie negative Auswirkungen auf die Tätigkeit als Fahrlehrer befürchten lassen. Dies gilt insbesondere, wenn die Delikte zum Nachteil der Fahrschüler begangen werden. Das hat das VG Karlsruhe entschieden. |
Sachverhalt
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AUSGABE: PStR 7/2025, S. 154 · ID: 50188163