SchwarzarbeitIllegales Beschäftigungsverhältnis und Nettolohnfiktion auf dem Bau
| Ein illegales Beschäftigungsverhältnis i. S. d. § 14 Abs. 2 SGB IV lag 2012 auch gegenüber dem Entleiher vor, wenn dieser zur Umgehung einer nicht erlaubten Leiharbeit mit dem Verleiher formal einen Werkvertrag abschloss. Dies hat das LSG Baden-Württemberg entschieden. |
Sachverhalt
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AUSGABE: PStR 6/2022, S. 127 · ID: 46857656
