HaftungHaftung wegen Bauabzugsteuer
| Übt die Finanzbehörde ihr Wahlrecht dahingehend aus, den Betroffenen durch einen Haftungsbescheid in Anspruch zu nehmen, wird dadurch ein schützenswertes Vertrauen begründet, dass die Behörde den von ihr gewählten Verfahrensweg weiterhin beschreitet und keinen Nachforderungsbescheid erlässt. Das hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden. |
Sachverhalt
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AUSGABE: PStR 8/2022, S. 176 · ID: 46809199