Fortführung eines HandelsgeschäftsErwerber eines Unternehmens kann für steuerliche Altverbindlichkeiten haften
| Die Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB – z. B. gegenüber dem Steuerfiskus – erfordert unter Einbezug ihres Normzwecks nur, dass der bisherige Unternehmer ein kaufmännisches Handelsgewerbe betrieben hat. Nicht erforderlich ist, dass der Erwerber das Gewebe als Handelsgewerbe i. S. v. § 1 Abs. 2 HGB weiterbetreibt. Das hat das VG Braunschweig entschieden. |
Sachverhalt
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AUSGABE: PStR 1/2025, S. 7 · ID: 50187868
